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Sitzungsvorlage

Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz; Ergänzungen gemäß Vollständigkeitsprüfung

2019/067 26.02.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das aktualisierte Wasserversorgungskonzept für den Zeitraum 2018 bis 2023 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende erste Revision der Konzeption basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Landeswassergesetzes.

Die Erstellung des Konzepts erfolgte in Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG. Nachdem die Erstaufstellung im Jahr 2018 der Bezirksregierung Münster zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt worden war, forderte die Aufsichtsbehörde Ergänzungen zu bestimmten Inhalten. Dazu gehörten unter anderem eine detailliertere Beschreibung der Hydrogeologie und der Wasserressourcen im Stadtgebiet sowie eine Gefährdungsanalyse inklusive entsprechender Maßnahmen. Zudem wurden redaktionelle und rechtliche Hinweise zur Überarbeitung des Dokuments erteilt.

Die Verwaltung hat diese Anmerkungen sowie die Beanstandungen in der vorliegenden Fassung eingearbeitet und das Konzept erneut zur Prüfung eingereicht. Nach der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster sowie nach Berücksichtigung einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen wurde das Konzept freigegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die nächste Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts rechtzeitig vor der Frist im Februar 2025 vorzubereiten. Die künftige Überarbeitung soll Schwerpunkte wie die Anpassung an den Klimawandel, die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie die Rolle der kommunalen Selbstverwaltung bei der öffentlichen Wasserversorgung enthalten. Zudem ist sicherzustellen, dass das Konzept gemäß dem Umweltinformationsgesetz online und über das Rats- und Informationssystem zugänglich bleibt.

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