Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Straßenrechtliche Widmung der Bahnhofstraße gemäß § 6 StrWG NW

2019/069 27.02.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 28. März 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur straßenrechtlichen Widmung der Bahnhofstraße vor. Konkret geht es um die Widmung des Flurstücks 323 in der Gemarkung Rauxel, Flur 20, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Hintergrund dieser Maßnahme ist der Neubau des Westfälischen Landestheaters (WLT) an der Bahnhofstraße. Im Zuge dieses Bauvorhabens sollen Flächen, die bislang nicht als Verkehrsflächen ausgewiesen sind, offiziell gewidmet werden. Durch diesen Vorgang wird das betreffende Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben.

Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, ist die zuständige Straßenbaubehörde für die Veranlassung der Widmung verantwortlich. Die Verwaltung stellt fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt sind. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.

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