Barrierefreier Ausbau von 8 Haltestellenpunkten im Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/093 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von acht Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Erfassung im Jahr 2015 wurden 149 Haltepunkte identifiziert, die in der Straßenbaulast der Stadt liegen.
Der Bericht dokumentiert den bisherigen Fortschritt der Umsetzung. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden bereits Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für verschiedene Haltestellen, unter anderem am Markt, am Katholischen Krankenhaus und am Rathaus/Europaplatz, beantragt und die entsprechenden Zuwendungsbescheide liegen vor. Die baulichen Maßnahmen für diese Standorte befinden sich in der Umsetzung oder werden im laufenden Jahr abgeschlossen. Für die im Jahr 2018 beantragten Haltestellen, wie etwa die Amt- und Bergstraße oder der Ickerner Friedhof, liegt eine Einplanungsmitteilung vor, wobei der Zuwendungsbescheid für April 2019 erwartet wird.
Für das Jahr 2019 ist die Beantragung von Fördermitteln für vier weitere Haltestellenpunkte, darunter Becklem Waldstraße und Dingen Talstraße, vorgesehen. Die Kostenschätzung für diese neuen Maßnahmen beläuft sich auf etwa 213.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und dem Ausbau der acht Haltestellen zustimmt, wobei die Verwaltung beauftragt wird, die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252703100097
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190327094850
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190327095015