Änderung der Bezeichnung einer Schule gem. § 6 SchulG hier: Namensgebung der Sekundarschule-Süd
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) hat einen Beschluss zur Änderung der Bezeichnung der Sekundarschule-Süd vorgelegt. Die Änderung des Schulnamens soll zum 1. August 2019, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, wirksam werden. Die neue Bezeichnung der Einrichtung mit den Standorten Kleine Lönsstraße 60 sowie Viktoriastraße und Schillerstraße lautet Stephen-Hawking-Sekundarschule.
Grundlage für diesen Vorgang ist ein Antrag der Schule, der auf einem Beschluss der Schulkonferenz vom 25. Juni 2018 basiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Schulträger gemäß den geltenden Bestimmungen dazu berechtigt ist, den Namen einer Schule jederzeit zu ändern. Dabei muss die neue Bezeichnung den Anforderungen des § 6 Abs. 6 SchulG NRW entsprechen, welcher vorgibt, dass der Name den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben muss.
Die Entscheidungskompetenz für Namensänderungen im Rahmen der entsprechenden Richtlinien liegt dem Betriebsausschuss 2 zu, nachdem der Rat der Stadt diese Zuständigkeit im Juni 2014 übertragen hat. Mit der vorgeschlagenen Namensänderung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190327151504