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Sitzungsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2019

2019/026 28.01.2019 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2019/026 befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2019. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte Verordnung verabschiedet.

Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches der örtlichen Ordnungsbehörde ermöglicht, an jährlich höchstens acht nicht aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen ab 13 Uhr für eine Dauer von bis zu fünf Stunden freizugeben, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches Interesse liegt unter anderem bei Veranstaltungen wie Märkten oder Festen vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die gesetzlichen Voraussetzungen im Jahr 2018 angepasst wurden, wobei der Fokus nun auf dem Vorhandensein eines öffentlichen Interesses liegt.

In Castrop-Rauxel werden Sonntagsöffnungen traditionell im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen durchgeführt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verordnung einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Verordnung ist, wie bereits seit 2014 üblich, auf eine einjährige Gültigkeitsdauer ausgelegt, um zeitnah auf rechtliche Änderungen reagieren zu können. Die im Entwurf enthaltenen Termine wurden mit den Vertretern des betroffenen Einzelhandels abgestimmt. Für die Umsetzung der Verordnung entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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