Einziehung einer Teilfläche entlang der Straße Brandheide gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/097 des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) befasst sich mit der Einleitung eines Einziehungsverfahrens gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Einziehung einer Teilfläche entlang der Straße Brandheide in der Gemarkung Merklinde, Flur 5, Flurstück 96.
Hintergrund des Vorhabens ist der geplante Neubau eines Kinderhospizes an der Stadtgrenze zwischen Castrop-Rauxel und Dortmund. Für dieses Projekt werden Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher benötigt, die nicht auf dem eigentlichen Baugrundstück realisiert werden können. Zudem ist die Auskehrung von Fördermitteln an den Investor an die Bedingung geknüpft, dass sich alle Flächen des Bauvorhabens in dessen Eigentum befinden. Eine angrenzende Grundstücksfläche soll daher teilweise an den Investor veräußert werden können.
Die betroffene Teilfläche umfasst 401 Quadratmeter einer insgesamt 1427 Quadratmeter großen Fläche, die künftig als Stellplatz dienen soll. Laut Vorlage ist diese Teilfläche für die zukünftige Nutzung als Verkehrsfläche entbehrlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten und – sofern nach der amtlichen Bekanntmachung keine Einwendungen vorliegen – die (teilweise) Einziehung der Fläche zu vollziehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190328120625