Bebauungsplan Nr. 255 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' hier: a) Kenntnisnahme zum durchgeführten Verfahren b) Empfehlung an den Rat, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen einer Tischvorlage den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 255 für das Plangebiet „Kleine Lönsstraße“ zur Kenntnis genommen. Das etwa 2,3 Hektar große Areal im Ortsteil Castrop grenzt an den Altstadtring und die Herner Straße. Ziel der Planung ist es, die Steuerung von Einzelhandelsflächen im Sinne des bestehenden Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel sicherzustellen.
Der Bebauungsplan soll die Regelungen des zuvor als unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr. 225 ersetzen. Dabei wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment im Planbereich ausgeschlossen, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu schützen. Bestehende Nutzungen sowie ein angezeigter Baubeginn eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs unterliegen dem Bestandsschutz.
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen fand im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 29. März 2019 statt. Im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, darunter die Feuerwehr sowie verschiedene Infrastrukturunternehmen, gingen Stellungnahmen ein, die vorrangig technische Hinweise zur Erschließung und Infrastruktur enthielten. Der Ausschuss verzichtete auf eine Beratung vor der geplanten Beschlussfassung durch den Rat.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190328124821-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190328135947-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190328135949-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20190328135949-2