Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel; Fortführung der Zusammenarbeit und Finanzierung des städt. Anteils vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/194 befasst sich mit der Fortführung der Finanzierung der Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Die Einrichtung dieser Beratungsstelle wurde bereits im Jahr 2001 beschlossen, wobei eine zusätzliche Stelle zur Stärkung der Verbraucherberatung im Bereich Energie im Jahr 2008 durch den Energiefonds der Stadt finanziert wurde.
Der Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW wurde nach dem Auslaufen zum Jahresende 2018 verlängert. Die Stadt übernimmt für die Beratungen im Bereich des liberalisierten Energiemarktes eine jährliche Pauschale in Höhe von 42.000 Euro, welche die Personal-, Sach- und Gemeinkosten abdeckt. Die verbleibenden Kosten werden durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbraucherzentrale in Düsseldorf getragen.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Kontinuität dieser Beratungsleistung ein wichtiger Bestandteil zur Unterstützung der energiepolitischen Ziele und des Masterplans Energie der Stadt Castrop-Rauxel ist. Ziel ist es, die Information der Öffentlichkeit über den liberalisierten Energiemarkt sowie über Möglichkeiten zur Steigerung der persönlichen Energieeffizienz zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat empfiehlt, die Ausfinanzierung für das Jahr 2021 in Höhe von 42.000 Euro bereitzustellen.
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