Einteilung des Stadtgebietes in 23 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunalwahlausschuss hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/195 die Beibehaltung der bestehenden Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2020 beschlossen. Gemäß der Entscheidung wird die Einteilung, wie sie bereits durch einen Beschluss vom 18. September 2013 festgelegt wurde, fortgeführt. Das Stadtgebiet von Castrop-Rauxel ist für die kommende Wahlperiode von 2020 bis 2025 in insgesamt 23 Wahlbezirke zu unterteilen.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet das Kommunalwahlgesetz, welches eine Neueinteilung spätestens 52 Monate nach Ablauf der vorangegangenen Wahlperiode vorsieht. Bei der Berechnung der Wahlbezirke müssen der räumliche Zusammenhang sowie eine gleichmäßige Verteilung der Einwohnerzahlen berücksichtigt werden. Als maßgeblicher Stichtag für die Einwohnerzahlen wurde der 30. April 2019 festgelegt. Basierend auf der Einwohnerzahl von 69.937 Personen ergibt sich ein Durchschnittswert von etwa 3.040 Personen pro Wahlbezirk. Eine Abweichung von diesem Durchschnitt um mehr als 25 Prozent nach oben oder unten ist gesetzlich nicht zulässig.
Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund der aktuellen Datenlage keine Änderungen an der bisherigen Einteilung notwendig sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung einer Gesetzesänderung zur Staatsangehörigkeit sowie einer laufenden Normenkontrollklage. Während der Wahlausschuss für die Einteilung der Wahlbezirke zuständig ist, obliegt die Einteilung der Stimmbezirke sowie die Auswahl der Wahllokale dem Bürgermeister. Es ist beabsichtigt, die Stimmbezirke weitgehend analog zur Europawahl 2019 beizubehalten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190919120024
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190828110741-2
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190828110807
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20190920112308