Neunte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/249 behandelt die neunte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte Änderungssatzung verabschiedet.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Anpassung einer Berufsbezeichnung. Die technische Beigeordnete soll künftig die Bezeichnung Stadtbaurätin führen, woraufhin die entsprechende Passage in der Hauptsatzung angepasst wird.
Des Weiteren regelt die Vorlage die Umsetzung von Auskunftspflichten für Mandatsträger gemäß der Gemeindeordnung. Während die jährlichen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz unberührt bleiben, soll mit dem neuen § 17 der Hauptsatzung die Detailregelung für weitere Auskünfte festgelegt werden. Mandatsträger und Mitglieder in Ausschüssen sind demnach verpflichtet, Informationen über das Geburtsdatum, den Familienstand sowie etwaige Namen von Ehegatten und Kindern zu machen. Zudem müssen Angaben zur gegenwärtig ausgeübten beruflichen Tätigkeit, einschließlich Arbeitgeber, Branche oder Firma, sowie Informationen über Grundvermögen innerhalb des Stadtgebiets und Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Castrop-Rauxel vorliegen.
Die Vorlage legt fest, dass Änderungen an diesen Angaben dem Bürgermeister unverzüglich mitzuteilen sind. Die Nutzung bestimmter Daten ist auf die Geschäftsführung des Rates und der Ausschüsse beschränkt und unterliegt der Vertraulichkeit. Nach Ende der Wahlperiode müssen die Daten ausgeschiedener Mandatsträger unverzüglich gelöscht werden. Die Änderung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191126095810-0