Stellplatzablösesatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/199 befasst sich mit der Einführung einer Stellplatzablösesatzung in der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist die Landesbauordnung NRW, die bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen die Bereitstellung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen vorschreibt. Gemäß der entsprechenden Rechtslage besteht die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Herstellung dieser Stellplätze unter besonderen Umständen durch die Zahlung eines Geldbetrages abzulösen.
Der vorliegende Entwurf einer Stellplatzablösesatzung soll die Bedingungen für diese Ablösung künftig in der Stadt regeln. Da die Einnahmen aus der Ablösung von Stellplätzen zweckgebunden sind und nicht dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden dürfen, entstehen durch die Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der durch Ablösung ersetzten Stellplätze in der Vergangenheit variierte und keine Prognose über die künftige Entwicklung möglich ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten. Dieser soll die Inhalte der geplanten Stellplatzablösesatzung beraten. Die Vorlage war zur Beratung im Umweltausschuss sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252908100207
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190902121752
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190902140724
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190902140957