Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Castrop-Rauxel (Wettbürosteuersatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Einführung einer Wettbürosteuersatzung beschließen. Die Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen FWI, SPD und CDU aus dem Januar 2019, der bereits im Februar 2019 einstimmig im Rat verabschiedet wurde.
Die neue Steuer richtet sich gezielt an Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen auch die Möglichkeit bieten, Wettereignisse auf Monitoren mitzuverfolgen. Die Steuer ist als indirekte Aufwandsteuer konzipiert, bei der die Betreiber der Wettbüros als Steuerschuldner fungieren. Als Bemessungsgrundlage dient der Brutto-Wetteinsatz ohne Abzüge. Die Verwaltung schlägt einen Steuersatz von 1,5 Prozent vor.
Mit der Einführung der Steuer zum 1. Januar 2020 verfolgt die Stadt zwei Ziele: Einerseits sollen durch die finanzielle Hürde der Ansiedlung neuer Wettbüros präventive Maßnahmen zum Spielsuchtpräventions- und Spielerschutz erreicht werden. Andererseits sollen zusätzliche Erträge zur Konsolidierung des Haushalts generiert werden.
Die Verwaltung erwartet durch die Steuererhebung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 15.000 Euro. Es entstehen keine zusätzlichen Personalaufwendungen, und die damit verbundenen Sachaufwendungen werden als gering eingestuft. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190906081516