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Sitzungsvorlage

1. Änderungsentgeltordnung vom 28.11.2019 zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013

2019/266 29.10.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2019/266 sieht die Verabschiedung der ersten Änderungsentgeltordnung zur Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Turnhallen und Bädern vor. Die bestehende Entgeltordnung vom 1. Januar 2013 ermöglicht Vereinen, die im Stadtsportverband organisiert sind, die Wahl zwischen einer Pauschalabrechnung pro Mitglied oder einer Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung. Nutzer außerhalb des Stadtsportverbandes werden nach Nutzung abgerechnet.

Bisher diente eine Grundlage von 40 Wochen pro Kalenderjahr als Basis für die Abrechnung, wobei unverschuldete Nutzungsausfälle, wie etwa durch Baumaßnahmen, nachträglich verrechnet wurden. Durch die Einführung eines EDV-Sportstättenprogramms im Jahr 2019 kann die Abrechnung nun automatisiert erfolgen. Das Programm berücksichtigt dabei Ferien, Feiertage sowie Sportstättensperrungen, um die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten zu ermitteln.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderung keine Veränderungen des Haushaltsansatzes zu erwarten sind. Während bei der Pauschalregelung durch die Berücksichtigung von Feiertagen lediglich Mindereinnahmen entstehen können, entstehen durch die Abrechnung von Feriennutzern potenzielle Mehreinnahmen. Zudem wird durch den Wegfall der manuellen Abrechnung ein geringerer Verwaltungsaufwand prognostiziert. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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