Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 25. und 26. Mai 2020 in Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/250 wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Versammlung findet am 25. und 26. Mai 2020 in Essen statt.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist jede Mitgliedsstadt mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 Personen berechtigt, bis zu fünf Delegierte zu entsenden. Diese Delegierten sind befugt, an der Versammlung mit Stimmrecht teilzunehmen. Die Satzung sieht vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen sollte. Zudem ist bei der Auswahl der Delegierten und Gäste eine Berücksichtigung des Frauenanteils vorgesehen, der dem Anteil der Frauen in den Stadt- oder Gemeindevertretungen entsprechen soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von fünf Personen mit Stimmrecht vor. Die Verwaltung gibt an, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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