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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019

2019/043 30.01.2019 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr und den Vorjahren in das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie den Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirksregierung Münster zum Haushaltssanierungsplan.

Der Beschluss umfasst mehrere Bereiche. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 449.751,38 € sowie von investiven Auszahlungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von 4.689.209,35 € vor. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten werden zudem Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen in Höhe von 99.573,47 € beantragt. Des Weiteren wird die Übertragung von Ermächtigungen aus den Jahren 2017 und 2018 für konsumtive Aufwendungen in Höhe von 220.711,85 € und für konsumtive Auszahlungen in Höhe von 547.708,75 € vorgeschlagen.

Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab bei der Prüfung von Projekten angelegt wird. Die Übertragungen im investiven Bereich betreffen vor allem laufende Maßnahmen aus Förderprogrammen wie dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz oder „Gute Schule 2020“, deren Zahlungsabflüsse erst im Jahr 2019 erfolgen. Die beantragten konsumtiven Übertragungen begründet die Verwaltung mit rechtlichen Verpflichtungen oder zweckgebundenen Mitteln, etwa für die Feuerwehr oder die Kinder- und Jugendarbeit. Die beantragten Mittel sind auf die in den Anlagen genannten Maßnahmen beschränkt.

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