Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Mitteilung über die Eintragung des Denkmals 'Katholische Pfarrkirche St. Lambertus Castrop und Kirchplatz Lambertusplatz 2 in 44575 Castrop-Rauxel' in die Denkmalliste der Stadt Castrop-Rauxel

2019/176 30.07.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/176 informiert die Verwaltung den Betriebsausschuss 3 über eine Erweiterung der Denkmalliste der Stadt Castrop-Rauxel. Neben der katholischen Pfarrkirche St. Lambertus, die bereits seit dem 21. März 1985 als Baudenkmal eingetragen ist, wurde nun auch der um die Kirche gelegene Kirchplatz am Lambertusplatz 2 in das Verzeichnis aufgenommen.

Die Entscheidung basiert auf einer Fortschreibung der bestehenden Denkmaleintragung. Der Kirchplatz erfüllt die gesetzlichen Kriterien eines Denkmals gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die entsprechende Bescheiderteilung durch die Untere Denkmalbehörde an die Eigentümer erfolgte bereits am 5. Juli 2018, nachdem ein Benehmen mit dem Landschaftsverband hergestellt wurde. Die Begründung des Denkmalwertes sowie eine Übersichtsskizze liegen der Vorlage als Anlage bei.

Mit der Vorlage wird der Betriebsausschuss 3 gebeten, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Bekanntmachung der Eintragung erfolgt im Amtsblatt der Stadt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 143 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente