Wahl des Jugendamtselternbeirates für das Kitajahr 2019/2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/254 befasst sich mit der Wahl des Jugendamtselternbeirates für das Kindergartenjahr 2019/2020. Auf Grundlage des KiBiz-Änderungsgesetzes können sich die Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen zu einem Jugendamtselternbeirat zusammenschließen. Ziel dieses Gremiums ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, einschließlich des Jugendamtes, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände und der Elterninitiativen.
Der Aufgabenbereich des Beirats umfasst die Vertretung übergeordneter Angelegenheiten, die über die Belange einer einzelnen Einrichtung hinausgehen. Dabei sollen insbesondere die Interessen von Kindern mit Behinderung sowie von Kindern mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Der Beirat besitzt ein Mitwirkungsrecht, jedoch kein Mitentscheidungsrecht in Finanz-, Personal- oder Konzeptionsfragen. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.
Für die Gültigkeit der Wahl ist eine Beteiligung von 15 Prozent der Kita-Elternbeiräte erforderlich, wobei jeder Elternbeirat eine Stimme besitzt. Das Jugendamt übernimmt im Rahmen seiner Unterstützungspflicht die Moderation der konstituierenden Sitzung am 6. November 2019. Wahlberechtigt sind alle Kindertageseinrichtungen öffentlicher, freier und privatgewerblicher Träger. Die Namen des gewählten Gremiums werden im Jugendhilfeausschuss am 14. November 2019 bekannt gegeben. Der Beirat ist für ein Jahr bis zur Neuwahl im Amt.
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