Veränderung der HzE Richtlinien hier: Erhöhung der Weihnachtsbeihilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Jugendhilfeeinrichtungen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss liegt die Sitzungsvorlage 2019/256 zur Änderung der Richtlinien für Hilfen zur Erziehung (HzE) vor. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Erhöhung der Weihnachtsbeihilfe für Kinder und Jugendliche, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind.
Die aktuelle Beihilfe beläuft sich auf 50,00 Euro pro Kind, unabhängig vom Alter. Durch die vorgeschlagene Anpassung soll dieser Betrag auf 70,00 Euro angehoben werden. Ziel der Maßnahme ist eine Gleichbehandlung der Kinder im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Castrop-Rauxel, da in anderen Jugendämtern bereits ein Betrag von 70,00 Euro gezahlt wird. Eine Beschränkung der Erhöhung auf einzelne Einrichtungen sollte vermieden werden, um eine Ungleichbehandlung der Heimkinder zu verhindern.
Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung belaufen sich bei einer aktuellen Fallzahl von 95 Kindern auf zusätzliche jährliche Kosten von etwa 1.900,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt jeweils für Kinder, die im Monat Dezember in der Einrichtung verbleiben, weshalb die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen können. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung vorgesehen und die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert. Die jährlichen Sachaufwendungen werden für den Zeitraum von 2019 bis 2022 mit jeweils 1.900,00 Euro veranschlagt.
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