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Sitzungsvorlage

Neufassung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Castrop-Rauxel (Sondernutzungssatzung)

2019/259 31.10.2019 Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt mit der Vorlage 2019/259 eine Neufassung der Sondernutzungssatzung zur Beschlussfassung vor. Ziel der Neufassung ist die Regelung von Erlaubnissen und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in Castrop-Rauxel.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Unterstellung von Werbe- und Warenauslagen unter eine Genehmigungspflicht, da die Anzahl solcher Nutzungen gestiegen ist. Zudem wird die Wahlwerbung in einem eigenen Paragrafen behandelt, was der Verwaltung ermöglicht, flexibel auf Besonderheiten einzelner Wahlen zu reagieren. Für Sondernutzungen gilt künftig die Klarstellung, dass Genehmigungen maximal für das laufende Jahr erteilt werden und für Zeiträume über den Jahreswechsel hinaus ein neuer Antrag erforderlich ist.

Im Bereich der Gebühren sieht die Neufassung vor, dass bei temporären Erweiterungen der Außengastronomie eine tagesgenaue Berechnung möglich ist. Zudem wird geregelt, dass für die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren zur Deckung des Prüfungsaufwands erhoben werden können. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine Zoneneinteilung zwischen der Altstadt und dem übrigen Stadtgebiet zu verzichten. Die neuen Gebührentarife enthalten zudem Festlegungen zu Mindestgebühren und gestaffelten Verwaltungsgebühren. Neue Tarifstellen wurden für den Boulevard in der Altstadt und den Kulturplatz Leo eingeführt, wobei für den Kulturplatz Leo keine Sondernutzungsgebühr vorgesehen ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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