Bebauungsplan Nr. 253 Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/082 über den Bebauungsplan Nr. 253 zum Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ entschieden. Die Vorlage umfasst die Abwägung von Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB sowie die Festlegung von Änderungen und Ergänzungen im Rahmen eines Satzungsbeschlusses. Der Rat beschloss, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die Änderungen am Bebauungsplan sowie an der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Damit wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 173 vollständig durch den neuen Plan Nr. 253 ersetzt.
Das Plangebiet umfasst etwa 8,4 Hektar im Ortsteil Rauxel und wird durch die B 235 sowie die Grutholzallee begrenzt. Ziel der Planung ist die Qualifizierung des Standorts als Gesundheitszentrum. Während der östliche Teil die Erweiterung des bestehenden Evangelischen Krankenhauses sichern soll, ist im westlichen Teil, der bisher als Grünland genutzt wird, die Errichtung von Gebäuden der Gesundheitswirtschaft vorgesehen. Geplante Nutzungen umfassen unter anderem Pflegeheime, eine Zentralküche, eine Apotheke sowie eine Betriebskindertagesstätte. Die Planung sieht vor, die Entwicklung innerhalb der bestehenden Flächen zu konzentrieren, um die Inanspruchnahme weiterer Freiflächen zu vermeiden. Planungsrechtlich werden Flächen als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ und „Gesundheitszentrum“ festgesetzt, wobei die bauliche Nutzung durch Vorgaben zur Geschosszahl und Grundflächenzahl begrenzt wird.
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