Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel a) für den Beirat der Uniper Wärme GmbH b) für das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/210 wird die Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel für zwei Gremien der Uniper Wärme GmbH behandelt. Der Rat der Stadt soll dabei zur Kenntnis nehmen, dass der Oberbürgermeister die Stadt Castrop-Rauxel in ihrer Funktion als Amtsträger im Beirat der Uniper Wärme GmbH vertritt. Dieser Beirat setzt sich aus Vertretern des Preussen Elektra Konzerns, Vertretern von Großkunden sowie den Bürgermeistern der Städte Recklinghausen, Gelsenkirchen-Buer, Herne, Datteln, Gladbeck und Castrop-Rauxel zusammen.
Zudem wird die Besetzung eines Beratungsgremiums der Uniper Wärme GmbH thematisiert. Dieses Gremium dient dem jährlichen Informationsaustausch über die Situation sowie die Ausbaukapazitäten der Fernwärme. Gemäß der Vereinbarung mit der Uniper Wärme GmbH soll das Gremium aus der zuständigen Stadtbaurätin sowie drei weiteren Vertretern der Stadt bestehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stadtbaurätin als Vertreterin für dieses Beratungsgremium zu benennen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Benennungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern in Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ergibt sich aus § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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