Entsendung eines Vertreters für die Stadt Castrop-Rauxel in die Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/212 wird die Bestellung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe – Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung behandelt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe ist die Wahl eines Vertreters durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates der Stadt erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu wählen. In dieser Funktion soll ein weiterer Vertreter die Stadt in der Versammlung repräsentieren. Die Vorlage verweist auf die rechtliche Grundlage nach § 113 Abs. 2 GO NRW, wonach die Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen sie beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten wird.
Zuletzt wurde die Vertretung der Stadt in diesem Gremium durch den Bürgermeister wahrgenommen, wobei ein weiterer Vertreter die Funktion der Vertretung übernahm. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung der Vertretung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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