Änderungssatzung zur Elternbeitragssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/134 sieht eine Änderung der Elternbeitragssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Hintergrund der Anpassung ist eine geänderte Rechtslage im Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Gemäß § 50 Abs. 1 KiBiz entfällt ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, der Elternbeitrag ab Beginn des entsprechenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung.
Die Änderung der Satzung soll die Beitragsbefreiung entsprechend berücksichtigen. Konkret wird festgelegt, dass bei einer Beitragsbefreiung eines Kindes nach den neuen Regelungen auch die Geschwisterkinder, die zeitgleich eine Tageseinrichtung, ein Angebot der Offenen Ganztagsschule oder eine Kindertagespflege nutzen, beitragsfrei gestellt werden. Zudem wird geregelt, dass bei einer vorzeitigen Einschulung die Beitragsbefreiung ab dem 1. Dezember nach einer verbindlichen Anmeldung erfolgt. In Ausnahmefällen, etwa bei einer gesundheitlich bedingten Rückstellung nach dem Schulgesetz NRW, kann die Beitragsfreiheit auf zwei bis drei Jahre ausgedehnt werden.
Die Änderung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Ein voraussichtlicher Minderertrag von etwa 250.000 Euro für das Jahr 2020 wurde in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt und soll durch einen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig ausgeglichen werden. Die Vorlage wurde dem Betriebsausschuss 2 zur Beratung und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200602111628-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200602111637-0