Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunalwahlausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 16. September 2020 das Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl vom 13. September 2020 festgestellt. Bei insgesamt 60.039 Wahlberechtigten gab es 26.929 abgegebene Stimmen. Davon waren 359 Stimmen ungültig, sodass sich die Zahl der gültigen Stimmen auf 26.570 belief.
Die Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bewerber lautete wie folgt: Ein Bewerber der SPD erhielt 13.101 Stimmen, ein Bewerber der CDU 6.674 Stimmen, ein Bewerber von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FWI und DIE LINKE 4.422 Stimmen, ein Einzelbewerber 1.213 Stimmen und ein Bewerber der FDP 1.160 Stimmen.
Da für eine direkte Wahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, also mindestens 13.465 Stimmen, erforderlich gewesen wäre, konnte im ersten Wahlgang kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erreichen. Der Kommunalwahlausschuss stellte daher fest, dass eine Stichwahl stattfindet. An dieser werden die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen teilnehmen, nämlich die Kandidaten der SPD und der CDU. Die Stichwahl ist für den 27. September 2020 angesetzt.
Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgte durch die Wahlvorstände in den Stimmbezirken. Der Ausschuss ist bei der förmlichen Feststellung an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden und auf die Korrektur von Rechenfehlern beschränkt. Gegen die Gültigkeit der Wahl können Wahlberechtigte, die Leitungen der teilnehmenden Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses Einspruch erheben.
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