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Sitzungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel

2020/137 04.06.2020 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/137 sieht eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für die Neufassung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG.

Bisher basierte die Abrechnung auf Stundenpauschalen, wobei keine Differenzierung zwischen Fahrzeugen der Hauptwache und der Freiwilligen Feuerwehr erfolgte. Nach einer Beanstandung durch das Rechnungsprüfungsamt soll die neue Satzung eine minutengenaue Abrechnung sowie eine Unterscheidung der Fahrzeugtypen ermöglichen. Ziel ist eine verursachergerechte und leistungsbezogene Abrechnung. Die für die Minutensätze verwendeten Werte orientieren sich an den Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Erträge durch die Umstellung um etwa 15 bis 20 Prozent der bisherigen Entgelte steigen könnten, weist jedoch darauf hin, dass die genaue Höhe aufgrund schwankender Einsatzlagen schwer zu beziffern ist. Die neue Satzung ist zunächst auf ein Jahr befristet und soll jährlich an die jeweilige finanzielle Situation angepasst werden. Der Entwurf wird dem Betriebsausschuss 1 und anschließend dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.

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