Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Juni 2020

2020/139 04.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. Juni 2020 beschlossen. Diese Maßnahme umfasst die Erhebung von Beiträgen für Angebote der Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie für schulische Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen und der Offenen Ganztagsschule.

Hintergrund der Entscheidung ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehenden Satzungen keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge bei eingeschränkten Betreuungszeiten vorsehen, wurde durch die Dringlichkeitsentscheidung die notwendige Rechtsgrundlage für den Verzicht auf die Beiträge im Monat Juni geschaffen. Die Stadt verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung als auch bei der späteren Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag.

Der erwartete Minderertrag beläuft sich auf rund 317.000 Euro. Die Landesregierung hat beschlossen, 25 Prozent dieses tatsächlichen Einzahlungsausfalls auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Um die Verwaltung der Elternbeitragsstelle zu entlasten, wurde zudem entschieden, für die Monate März und Juni 2020 keine taggenaue Abrechnung vorzunehmen, sondern eine Verrechnung der beiden Monate durchzuführen.

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