Zensus 2021 hier: Sachstand
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/098 informiert über den Sachstand zum Zensus 2021. Die Bevölkerungszählung erfolgt als registergestützte Erhebung, die durch Stichprobenbefragungen sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung ergänzt wird. Ziel ist die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl zum Stichtag 16. Mai 2021, welche als Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich, die Wahlkreisgestaltung und die Verteilung von EU-Fördermitteln dient. Zudem liefert die Erhebung Daten zur Demografie, zur Wohnsituation sowie zu Gebäudestrukturen.
Die Durchführung erfolgt auf Basis des Zensusgesetzes 2021. Während der Bund die Bundesstatistik anordnet, liegt die Durchführung der Länder als eigene Angelegenheit vor. Der Kreis Recklinghausen fungiert als zuständige Erhebungsstelle und richtet eine entsprechende Stelle ein. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Erhebungsstelle zu unterstützen, unter anderem durch die Benennung von Erhebungsbeauftragten. Für Castrop-Rauxel wird ein Bedarf von etwa 30 bis 40 Erhebungsbeauftragten für die Befragung von rund 4.500 Personen an circa 870 Anschriften veranschlagt.
Die Verwaltung übernimmt Aufgaben wie die Übermittlung von Meldedaten zu verschiedenen Stichtagen sowie die Unterstützung bei der Ermittlung auskunftspflichtiger Personen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt, da der Zensus keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt hat. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird für das vierte Quartal 2022 erwartet. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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