Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel; hier: Anpassung der Fristen an das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020

2020/142 05.06.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates anpassen. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2020/142 ist die Angleichung der Fristen für die am 13. September 2020 stattfindende Integrationsratswahl an die Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020.

Der Rat hatte bereits in einer Sitzung am 30. April 2020 eine neue Wahlordnung für den Integrationsrat beschlossen. Die darin festgelegten Termine für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen, die öffentliche Bekanntmachung sowie den Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses orientieren sich an den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes.

Durch das vom Landtag am 29. Mai 2020 verabschiedete Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020, welches als Reaktion auf die Corona-Pandemie erlassen wurde, haben sich die gesetzlichen Fristen und Termine geändert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Fristen der Wahlordnung für den Integrationsrat nun ebenfalls an diese neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht vorgesehen.

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