Wahl einer Mediatorin / eines Mediators für den Ältestensrat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Wahl einer Mediatorin oder eines Mediators für den Ältestenrat entscheiden. Die Vorlage mit der Nummer 2020/219 dient dazu, die personelle Besetzung für die aktuelle Wahlperiode bis zum Jahr 2025 festzulegen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet eine am 27. September 2018 vom Rat beschlossene Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse. Diese Änderung ermöglichte die Einrichtung des Ältestenrates. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist der Vorsitz im Ältestenrat durch eine Person in Form einer Mediation zu besetzen, die dem Rat der Stadt nicht angehört. Die Bestimmung dieser Funktion ist Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit des Ältestenrates.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte ist in der Vorlage vermerkt, dass die Wahl keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt hat. Über die Höhe einer etwaigen finanziellen Entschädigung für die gewählte Person wird der Ältestenrat eigenständig entscheiden. Die Vorlage wurde von der Verwaltung im Auftrag des Bürgermeisters erstellt.
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