Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 113 Teil 1 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/121 behandelt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 113 Teil 1 für den Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 8,6 Hektar im Stadtteil Habingverkehr zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Wartburgstraße.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass das ursprüngliche Planungsziel der Flächenentwicklung erreicht und das Gebiet entsprechend bebaut ist. Zudem wird angeführt, dass die Festsetzung von Abstandsklassen aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes als rechtswidrig einzustufen ist. Durch die Aufhebung soll zudem die Grundlage geschaffen werden, den Bebauungsplan Nr. 241 wirksam anzuwenden, um die Zentrenstruktur durch die Steuerung von Einzelhandel zu sichern.
Mit der Aufhebung werden keine neuen Baurechte geschaffen; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich künftig nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Eine durchgeführte Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände für planungsrelevante Arten. Auch der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen an der Begründung sowie dem Umweltbericht zu akzeptieren. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes soll in der geänderten Fassung beschlossen werden.
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- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200519151600-1
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