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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

2020/122 06.05.2020 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 241 für das Gewerbegebiet Habinghorst entscheiden. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die Verabschiedung redaktioneller Änderungen sowie den Satzungsbeschluss des Plans. Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 47 Hektar im Ortsteil Habinghorst, begrenzt durch die Wartburgstraße, die Emsverkehrsader Emscher, den Rhein-Herne-Kanal und die Kanalstraße.

Die Planung dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt, um die zentrale Versorgungsbereiche zu sichern und die Entwicklung der Nahversorgung zu steuern. Da das Gebiet derzeit nach § 34 BauGB als Innenbereich gilt, ermöglicht die neue Satzung eine gezielte Feinsteuerung der zulässigen Nutzungsarten. Während das Gebiet weitgehend im bestehenden Nutzungsregime verbleibt, wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment geregelt. Für bestimmte Flächen wird der Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen, während für die Fläche eines bestehenden Lebensmittelmarktes die Nutzung auf kleinflächigen Nahversorgung mit nahversorgungsrelevantem Sortiment beschränkt wird.

Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Beschränkung der Verwertungsmöglichkeiten die städtebaulichen Ziele erreicht werden können. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände für planungsrelevante Arten. Zudem werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima oder die Umweltmedien erwartet. Der Rat soll die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen.

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