Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 17. Dezember 2020 über die erste Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 1. Juli 2015 beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung vor.
Die Anpassungen der Satzung ergeben sich aus einer Mitteilung des EUV Stadtbetriebs und betreffen die Tarifstellen 3.1 sowie 3.9. Bei der Tarifstelle 3.1 ist eine Änderung notwendig, um die Gebührenerhebung rechtssicher zu gestalten. Eine Prüfung der bisherigen Gebührenbemessung hat gezeigt, dass die entsprechenden Aufgaben in kürzerer Zeit erledigt werden können. Zudem wurde festgestellt, dass der Arbeitsaufwand von der zu prüfenden Erschließungsanlage abhängt und nicht, wie bisher angenommen, vom grundbuchlichen Grundstück.
Die Änderung der Tarifstelle 3.9 dient einer redaktionellen Anpassung. Ziel ist es, die Abrechnung der Erteilung einer Kanalanschlusserlaubnis sowie der Genehmigung eines Straßenaufbruchs über diese spezifische Tarifstelle zu ermöglichen. Bisher erfolgte die Gebührenfestsetzung für diese Verwaltungstätigkeiten über die allgemeine Tarifstelle A.1. Laut der vorliegenden Vorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sind durch diese Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201106090759-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201109091410-0