Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Interkommunale Zusammenarbeit Schwarzarbeit (IKZ Schwarzarbeit); hier: a) Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.01.2024 b) Aufnahme weiterer Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ab dem 01.02.2021

2020/002 14.01.2020 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen einer Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Recklinghausen abzuschließen. Diese Vereinbarung sieht eine Verlängerung der bestehenden Kooperation bis zum 31. Januar 2024 vor, wobei sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung jeweils automatisch um weitere drei Jahre verlängert.

Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung soll die Aufgabenübertragung ab dem 1. Februar 2021 um weitere Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ergänzt werden. Ziel dieser Erweiterung ist es, die Effizienz der Ermittlungsgruppen zu steigern und durch zusätzliche Bußgelder die Kostendeckung der Maßnahmen zu verbessern. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Kassenwirksamkeit der Bußgelder zwar gesteigert werden konnte, die Kosten jedoch aufgrund komplexer Verfahren noch nicht vollständig durch die Erträge gedeckt sind.

Die personellen Ressourcen für die Aufgabenwahrnehmung durch die Städte Recklinghausen und Herten bleiben durch die Erweiterung unverändert. Die Verwaltung geht davon aus, dass die zusätzlichen Erträge die anfallenden Sachaufwendungen künftig decken werden. Die Fachebene sowie die zuständigen Ordnungsbehörden befürworten die Fortsetzung und Erweiterung der Zusammenarbeit.

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