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Verlängerung der gewährten Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Begegnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021

2020/262 08.12.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Maßnahme umfasst primär die zinslose Stundung bereits fälliger Gewerbesteuern für Unternehmen, die unmittelbar oder erheblich von der Krise betroffen sind. Zudem können betroffene Betriebe Anträge auf die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.

Bei der Prüfung dieser Anträge wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Die Verwaltung verzichtet auf eine vertiefte Prüfung und stützt sich auf den Vortrag einer erheblichen Härte; ein detaillierter Schadennachweis ist nicht zwingend erforderlich. Als unmittelbar betroffene Unternehmen gelten insbesondere solche, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen sind.

Die Regelung erstreckt sich auch auf die Vergnügungssteuer, die Wettbürosteuer sowie die Steuer auf sexuelle Vergnügungen. Während behördlich angeordneter Schließungen werden für Vergnügungssteuer-Anmeldungen keine Mahnungen oder Verspätungszuschläge gesetzt. Bei der Grundsteuer findet kein vereinfachtes Verfahren statt, wobei Stundungen in Einzelfällen nach hinreichender Begründung möglich sind.

Die Anträge können digital oder über Formulare auf der städtischen Homepage eingereicht werden. Die Verwaltung strebt eine bevorzugte Bearbeitung an, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Entscheidung folgt Empfehlungen des Deutschen Städtetages und der Abstimmung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Recklinghausen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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