1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Planbereich „Schachtanlage Schwerin 3/4“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27, Planbereich „Schachtanlage Schwerin 3/4“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird im Rahmen der Sitzung am 20. Februar 2020 über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 im Planbereich „Schachtanlage Schwerin 3/4“ beraten. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll das entsprechende Verfahren endgültig eingestellt werden.
Der Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst eine Fläche von etwa 2,1 Hektar im Stadtteil Dingen. Das Gebiet beinhaltet die Flächen des ehemaligen Steinkohlen-Bergwerks Graf Schwerin mit den Schachtanlagen 3 und 4 sowie die Grundstücke der Wohngebäude in der Schieferbergstraße und der Dingener Straße.
Die Begründung für die Einstellung des Verfahrens ergibt sich aus der Entwicklung der betroffenen Flächen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Mai 2003 gefasst, um die Voraussetzungen für eine moderne Wohnbebauung zu schaffen. Das Verfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen, und ein im Jahr 2011 geschlossener städtebaulicher Vertrag mit dem damaligen Flächeneigentümer wurde aufgehoben. In der Zwischenzeit erfolgte die Bebauung der Grundstücke entlang der Schieferbergstraße auf Grundlage des Baugesetzbuches. Da ein neuer Investor die Flächen des ehemaligen Zechengeländes erworben hat, um eine Wohnnutzung zu realisieren, wurde bereits im November 2019 der Beschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 258 im Bereich „Wohngebiet Dingener Straße“ gefasst. Die Aufhebung des alten Verfahrens dient somit der Anpassung an die aktuelle Planungslage.
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