Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Hälftige Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Juli 2020

2020/144 08.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen sowie der Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Juli 2020 zur Hälfte auszusetzen. Diese Regelung umfasst Angebote zur Förderung von Kindertagespflege sowie die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen.

Grundlage für diesen Beschluss ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge vorsieht, wurde diese hälftige Aussetzung als Maßnahme zur finanziellen Entlastung der betroffenen Eltern festgelegt.

Die kalkulierten Mindererträge für die Stadt belaufen sich auf rund 53.200 Euro. Die Kosten für den Ausfall der Beiträge und Entgelte verteilen sich dabei zu 25 Prozent auf die Kommune und zu 25 Prozent auf die Landesregierung, während die verbleibenden 50 Prozent von den Eltern zu tragen sind. Die vorliegenden Sollstellungen für den Monat Juli belaufen sich insgesamt auf etwa 213.000 Euro, wobei der Monat Juli für die Offene Ganztagsschule sowie für das Schulkinderhaus gemäß der geltenden Satzung ohnehin beitragsfrei bleibt. Die Elternbeitragsstelle wird die betroffenen Eltern über diese Regelung informieren.

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