Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme der 'Größenabhängigen Befreiungen' von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 (§ 116a GO NRW)

2020/146 08.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/146 behandelt den Antrag, für das Haushaltsjahr 2019 die sogenannten „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW in Anspruch zu nehmen. Damit soll der Rat der Stadt Castrop-Rauxel auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes verzichten können.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen müssen für die Befreiung mindestens zwei von drei spezifischen Voraussetzungen zum Abschlussstichtag 31.12.2019 und des Vorjahres erfüllt sein. Die Verwaltung führt aus, dass die ersten beiden Kriterien vorliegen: Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. In der Vergangenheit war lediglich der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR in die Konsolidierung einzubeziehen. Zweitens liegen die Bilanzsummen dieser Aufgabenbereiche ebenfalls deutlich unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme.

Die Verwaltung stellt fest, dass die Erstellung eines Gesamtabschlusses mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist, während der Nutzen als gering eingeschätzt wird. Da die Voraussetzungen für eine Befreiung nach den vorliegenden Daten für 2019 gegeben sind, wird der Beschlussvorschlag zur Inanspruchnahme der Befreiung zur Vorlage gebracht. Eine haushaltsmäßige Berührung durch diesen Vorgang wird nicht festgestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente