Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 61.01.54392020 (Beratungsleistungen Konzessionsverträge in Verbindung mit Straßenbeleuchtungsvertrag)

2020/005 10.01.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffene Entscheidung genehmigen, für den Haushalt 2019 zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Entscheidung wurde am 20. Dezember 2019 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen.

Gegenstand der Vorlage ist die außerplanmäßige Bereitstellung von 30.000 Euro auf der Buchungsstelle 61.01.54392020. Diese Mittel sind für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen und dem Straßenbeleuchtungsvertrag vorgesehen. Der ursprüngliche Ansatz für das Jahr 2019 belief sich auf 130.000 Euro. Da die abschließende Kostengröße für die Abrechnung des vierten Quartals erst nach der ursprünglichen Planung feststand, entstand ein Mehrbedarf.

Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 46.500 Euro brutto erfolgt durch Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 61.01.551810 für Zinsen aus Kassenkrediten. Da durch die Bereitstellung des Mehrbedarfs die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich. Eine Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da die Auszahlung der Mittel im Rahmen der Rechnungsläufe zum Jahreswechsel erfolgen musste und die nächste reguläre Ratssitzung erst Ende Februar 2020 anberaumt war.

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