Haushaltsplanung für die Jahre 2020 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des Landes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/046 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die aktualisierten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,96 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Projekte, wobei bereits Maßnahmen im Wert von etwa 5,81 Millionen Euro abgeschlossen wurden. Für das laufende Jahr sind weitere Maßnahmen in Planung, wobei eine leichte Überzeichnung der Fördersumme um rund 6.983 Euro besteht, die laut Verwaltung im Rahmen der Abwicklung kompensiert werden kann.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur und stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,59 Millionen Euro bereit. In den aktuellen Listen sind Kostensteigerungen bei Projekten an der Wilhelmschule und der Lindenschule aufgrund der Umsetzung einer Gründachstrategie sowie die Neuaufnahme einer Sanierung an der Fridtjof-Nansen-Realschule aufgeführt. Aktuell verbleiben in diesem Programm freie Mittel in Höhe von etwa 917.473 Euro.
Zudem wird über das Programm „Gute Schule 2020“ berichtet, das über die NRW.BANK Kreditkontingente bereitstellt, deren Tilgung und Zinsen vom Land übernommen werden. Für die Jahre 2019 und 2020 sollen die verbleibenden Mittel in Höhe von insgesamt rund 4,87 Millionen Euro Ende des Jahres abgerufen werden.
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