Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/047 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur). Gemäß der Satzung über das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel bedürfen Kalkulationsgrundlagen, in denen Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen sind, der Zustimmung des Rates.
Für den Teilbetrieb VII, der Dienstleistungen wie die Fahrbereitschaft der Verwaltungsleitung, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfasst, wird eine Reduzierung der Erstattungen durch die Stadt von 394.384 € auf 321.971 € vorgeschlagen. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der im Haushaltssanierungsplan festgelegten Beträge.
Im Bereich des Teilbetriebs IX, der Dienstleistungen zur Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung erbringt, sieht der Beschlussvorschlag eine Reduzierung der Erstattungsleistungen von 12.974.495 € auf 6.764.268 € vor. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan verbindlich festgelegten Höchstbeträge für verschiedene Dienstleistungen und Aufwendungen.
Die Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der erbrachten Leistungen. Investitionen des EUV sind auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste für 2020/2021 enthalten und im städtischen Haushalt finanziert sind. Eine haushaltsmäßige Berührung der allgemeinen Haushaltsplanung wird nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 271002100051
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200210113002-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200210113006-0