Zehnte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel; Mitglieder des Integrationsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/048 sieht die Verabschiedung der zehnten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Zusammensetzung des Integrationsrates.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern als Hauptwohnsitz die Bildung eines Integrationsrates vorgesehen. Dieses Gremium setzt sich aus gewählten Mitgliedern sowie vom Rat der Stadt bestellten Ratsmitgliedern zusammen. Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss dabei die Anzahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung soll die Struktur des Integrationsrates für die Wahl ab dem 13. September 2020 angepasst werden. Zukünftig sollen acht Mitglieder durch die Wahlberechtigten bestimmt werden. Zusätzlich sollen vier Ratsmitglieder durch den Rat der Stadt in das Gremium berufen werden. Dies führt zu einer Gesamtzahl von zwölf Mitgliedern im Integrationsrat.
Die Verwaltung gibt an, dass die Änderungssatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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