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Ernennung einer Schriftführerin für den Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Castrop-Rauxel

2020/072 10.03.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Im Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Castrop-Rauxel wurde am 10. März 2020 die Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin behandelt. Die Vorlage basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse von Ausschüssen Niederschriften aufzunehmen sind. Gemäß der entsprechenden Rechtslage wird die Niederschrift von einer Person gefertigt, die vom Beirat zu bestellen ist.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als stellvertretende Schriftführerin zu benennen. Die rechtliche Grundlage für die Unterzeichnung der Protokolle ergibt sich zudem aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Demnach muss die Niederschrift, welche in Form eines Beschlussprotokolls erfolgt, sowohl vom Vorsitzenden des Beirats als auch von der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer unterzeichnet werden. Mit der vorgeschlagenen Ernennung werden die personellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Protokollführung im Beirat ergänzt. Es entstehen durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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