Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 309.500 € bei den Kostenträgern der verschiedenen Schulformen aus der Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021 beraten. Es geht um die Zuweisung von insgesamt 309.500 Euro an die verschiedenen Kostenträger der örtlichen Schulformen. Die Mittel stammen aus einer Zuwendung der Bezirksregierung Münster, die auf der Richtlinie zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen basiert.
Die Finanzierung dient der Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten wie Laptops, Notebooks und Tablets sowie der notwendigen Software und des Zubehörs. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Lehrkräfte der jeweiligen Schulformen. Dabei sind 98.000 Euro für Grundschulen, 27.500 Euro für Realschulen, 32.000 Euro für Sekundarschulen, 75.500 Euro für Gymnasien, 44.500 Euro für Gesamtschulen und 32.000 Euro für Förderschulen vorgesehen.
Ein Eigenanteil der Stadt ist für diese Maßnahme nicht zu leisten, da die Ausgaben durch entsprechende Mehreinzahlungen aus der Zuwendung des Landes gedeckt werden. Da die Bereitstellung der Mittel die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Anschaffung der Endgeräte ist im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für die Lehrerschaft geplant, wobei die Nutzungsdauer auf vier Jahre angesetzt ist.
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