Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Vertretung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH für die Wahlperiode 2020 bis 2025

2020/226 12.11.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/226 des Rates der Stadt befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH für die Wahlperiode 2020 bis 2025. Gemäß dem Beschluss des Rates vom 19. September 2013 setzt sich der Aufsichtsrat aus insgesamt sieben Mitgliedern zusammen. Die Satzung der Stadtwerke sieht vor, dass neben einer Vertretung durch den Bürgermeister bzw. eine von diesem beauftragte Person der Stadt drei weitere Mitglieder durch den Rat der Stadt zu bestimmen sind.

Für die anstehende Wahlperiode ist die Wahl von drei Mitgliedern des Rates oder aus dem Kreis der sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter vorgesehen. Die Amtsdauer des Aufsichtsrats orientiert sich an der Wahlperiode des Rates der Stadt, wobei das bisherige Gremium bis zur Wahl des neuen Aufsichtsrats, spätestens jedoch für drei Monate nach Ende der Ratswahlperiode, im Amt verbleibt.

Das Verfahren zur Bestellung der Vertreter richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollte keine Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt werden, erfolgt die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorlage weist daraufم hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Besetzung entstehen.

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