Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel plant die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 113 Teil 1 für das Gewerbegebiet Habinghorst. Das betroffene Areal umfasst etwa 8,6 Hektar im Stadtteil Habinghorst, begrenzt durch den Rhein-Herne-Kanal, die Emscher, die Wartburgstraße und angrenzende Gewerbe- und Industrieflächen.
Der Anlass für die Aufhebung ist das Erlöschen des ursprünglichen Planungsbedarfs, da das Gebiet bereits weitgehend entwickelt und bebaut ist. Zudem wird die im Plan enthaltene Festsetzung von Abstandsklassen als rechtswidrig eingestuft, da sie den Anforderungen der Baunutzungsverordnung nicht entspricht. Durch die Aufhebung sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit dem Bebauungsplan Nr. 241 die Zentrenstruktur zu sichern und Einzelhandel gezielt zu steuern.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung äußerte die Bezirksregierung Münster Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der Gliederung nach dem Abstandserlass NRW. Die Verwaltung führt dazu aus, dass künftig eine Einzelfallbetrachtung im Rahmen der Genehmigungspraxis die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen wird.
Der Betriebsausschuss 3 soll den Entwurf der Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Kosten für die Stadt, lediglich Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 271301100005
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200115113627-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200123074526-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200123074526-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20200123074529-2
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20200123074530-3