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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich 'Gewerbegebiet Habinghorst' hier: - Beschluss zur Verkleinerung des Geltungsbereiches - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB

2020/008 13.01.2020 Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 241 für das Gewerbegebiet Habinghorst zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung und der Fachgutachten in der abschließenden Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Zudem wurde eine Verkleinerung des räumlichen Geltungsbereichs beschlossen. Eine südöstlich gelegene Waldfläche wird aus dem Planbereich herausgenommen, da diese nicht nach § 34 BauGB als Innenbereich bewertet werden kann und somit keine Regelungen durch den Bebauungsplan möglich sind.

Die Planung im Ortsteil Habinghorst umfasst etwa 47 Hektar und dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel ist es, die zentrale Versorgungsstruktur zu sichern und die Steuerung von Einzelhandelsverkaufsflächen zu ermöglichen. Während das Gebiet bisher nach § 34 BauGB beurteilt wurde, soll der Bebauungsplan nun die Zulässigkeit von Nutzungen präzisieren. Dabei wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment geregelt. Für bestimmte Flächen wird der Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen oder auf Kleinflächigkeit beschränkt.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es entstehen durch die Planung keine kassenwirksamen Kosten für die Stadt, lediglich Personalkosten für die bauleitplanerischen Leistungen fallen an. Auswirkungen auf das Klima oder die Umweltmedien werden nicht erwartet.

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