Bebauungsplan Nr. 246 Planbereich 'Gewerbegebiet Knepper' hier: Sachstandsbericht und Zustimmung zum Nutzungskonzept und zur verkehrlichen Anbindung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant gemeinsam mit der Stadt Dortmund die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets auf dem ehemaligen Gelände des Kohlekraftwerks Gustav Knepper. Das Areal umfasst insgesamt etwa 59,6 Hektar, wovon 7,6 Hektar auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel liegen. Während auf der Dortmunder Seite primär Logistik- und Distributionsflächen vorgesehen sind, soll der Bereich in Castrop-Rauxel als Gewerbegebiet für kleine und mittlere Betriebe dienen.
Der Rückbau der Kraftwerksanlagen ist weitgehend abgeschlossen, und die Flächensanierung läuft bereits. Im Rahmen der Planung werden bestehende Wohnbebauungen sowie ökologische Schutzgüter, wie geschützte Biotope und Maßnahmen zum Artenschutz, berücksichtigt.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist das abgestimmte Verkehrskonzept, das in Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten, dem Investor und der Landesbehörde Straßen.NRW erarbeitet wurde. Ziel ist eine verkehrstechnische Anbindung, die den durch das Logistikgewerbe entstehenden Lkw-Verkehr effizient leitet. Das Konzept sieht vor, das Plangebiet im Norden über die Oststraße bzw. Nierhausstraße und im Südosten über die Straße Langenacker an die Straße Königshalt anzubinden. Damit soll eine direkte Verbindung zum Autobahnkreuz A42/A45 geschaffen und eine mögliche Zusatzbelastung der Wohngebiete durch Verkehr über die Pallasstraße vermieden werden. Der Betriebsausschuss 3 hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren auf Basis dieses Konzepts fortzuführen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 271301100009
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200120113118
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200120113147
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200123083600-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20200123083602-1