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Sitzungsvorlage

Wiederwahl der Schiedspersonen der Stadt Castrop-Rauxel für die Bezirke II, III und IV

2020/115 13.02.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 25. Juni 2020 steht die Wiederwahl der Schiedspersonen für die Bezirke II, III und IV auf der Tagesordnung. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht vor, die bisherigen Schiedspersonen für die entsprechenden Bezirke erneut zu wählen.

Die bisherigen Schiedspersonen wurden bereits in der Sitzung vom 1. Oktober 2015 für die Bezirke II, III und IV bestimmt. Da die aktuelle Amtszeit zum 1. Dezember 2020 endet, ist eine Neubesetzung bzw. Wiederwahl erforderlich. Gemäß den Vorgaben des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen beginnt die neue Wahlperiode am 2. Dezember 2020 und ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt.

Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Schiedsamtsgesetz NRW für die Wiederwahl der betreffenden Personen vorliegen. Mit der Durchführung der Wahl durch den Rat der Stadt wird die Fortführung der Schiedsämter in den genannten Bezirken sichergestellt. Es ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.

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