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Sitzungsvorlage

Straßenrechtliche Widmung der Straße 'Habinghorster Markt' gemäß § 6 StrWG NW

2020/006 15.01.2020 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 2020/006 wird die straßenrechtliche Widmung der Straße „Habinghorster Markt“ in der Gemarkung Habinghorst beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Betroffen ist das Flurstück 642 in der Flur 9.

Der Sachverhalt stellt dar, dass die nördliche Fläche des Habinghorster Marktes im Jahr 2012 an einen Investor veräußert wurde. Im Zuge der Neugestaltung dieser Fläche durch den Neubau einer Seniorenwohnstätte kam es zu einer neuen Parzellierung der Flächen. Die ehemalige sogenannte „Querstraße“ trägt nun die Bezeichnung „Habinghorster Markt“.

Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, ist die Widmung für die Öffentlichkeit durch die Straßenbaubehörde zu veranlassen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt sind. Mit der Maßnahme entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.

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