4. Änderung des Flächennutzungsplans 'Änderung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen' hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2020/108 wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel behandelt. Gegenstand der Planung ist die Aufhebung der bisherigen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet. Konkret betrifft dies die Flächen nördlich von Becklem im Stadtteil Henricenschaft sowie im Bereich Westhofsches Feld im Stadtteil Schwerin/Dingen.
Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass die bisherige methodische Vorgehensweise bei der Festlegung der Konzentrationszonen rechtliche Mängel aufweist. Da die Unterscheidung zwischen sogenannten harten und weichen Tabuzonen sowie die erforderliche Prüfreifolge nicht vollständig eingehalten wurden, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit der Flächen. Zudem hat sich gezeigt, dass die bestehenden Zonen aufgrund von Restriktionen wie Lärmbelastung und räumlichen Gegebenheiten bereits voll ausgeschöpft sind und keine weiteren Anlagen ermöglichen.
Da eine neue Flächenplanung zur Bündelung von Standorten aufgrund der dichten Siedlungsstruktur im Stadtgebiet als nicht erfolgversprechend eingestuft wird, sollen die bisherigen Flächen aus der Planzeichnung herausgenommen werden. Durch die Aufhebung der Konzentrationsflächen entfällt die damit verbundene Ausschlusswirkung. Damit können Windkraftanlagen im Außenbereich künftig wieder als privilegierte Nutzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zulässig sein, sofern die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Beschluss sieht vor, den Entwurf einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung und Bereitstellung im Internet zu beauftragen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200520081638-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200520092007-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200526110349-0